Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptwächter

Hauptwächter

  • es sollen auch die gerichtsherrn den braweren die masse durch den brawrmeister und hauptwechter in jedern viertheill besehen lassen, und da darunter etzliche zu klein befunden, die masse wegnehmen und die wirtte alss übertretter ... straffen
    1562/77 LünebNGO. 381
  • hovetwechter 
    1612 Teske,LünebSchrspr. 80
unter Ausschluss der Schreibform(en):