Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptweisung

Hauptweisung

Beweisführung des Klägers (Beweispflichtigen)
  • dat ... alle ordelen ... nae inhalt der schepen eyde mit oerre rechtzcleringh ader to hoefftwiesinghe uytgericht inde geeyndt werden
    1514 DortmStat. 264
  • wann beclagter das geschicht der sachenn besteet, darnebens aber fürwendt, er habs aus rechtmessigen vnd befuegten ursachen gethann, so solle ihme die haubtweisung auferlegt werden
    1573 NÖLTfl. I 141
  • steht dem gegenthail bevor (ob er anderst will) zu aussleschung und widertreibung seines widerparts haubtweissung seine gegenweissung auch zu fiehren
    1609 OÖLTfl. II 43 § 1 S. 454
  • da der, so die gegenweisung gefuͤhrt vnd die erste exception auff die haubtweisung vnd seiner gegenweisungsdefension schrifft einzulegen mit der erhebung saumig, soll er dardurch sein erste schrifft zu der verfahrung verschlaffen haben
    1687 FinsterwalderObs. I 171
unter Ausschluss der Schreibform(en):