Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Haus
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Hauptzusage
Haurecht
I als für menschliche Wohnung bestimmtes Gebäude
- 1 allgemein
- 2 Arten
- a auf dem Lande
- b in der Stadt
- c eine Burg als ein festes Haus
- -- insbesondere eine Burg, die einem andern zur kriegerischen Benutzung offensteht: offenes Haus
- 3 rechtliche Bedeutung
- a Einordnung
- b als Grundlage von Heimat und Hausansässigkeit sowie Allmendnutzung
- c als Gegenstand des Liegenschaftspfandrechts
- d als Grundlage von Leistungen
- e als örtliche Grundlage für Ausübung der Niedergerichtsbarkeit
- f als Stätte von Sicherheit und Frieden
- -- Übeltaten gegen Hausfrieden und Haus
- g schädliches Haus (nur Burg)
- h Wüstung
- i Entziehung zur Strafe
II für besondere Zwecke außer Wohnzweck bestimmte Gebäude
III (ständiger) Wohnsitz
- 1 allgemein
- 2 Wohnsitz als Erfüllungsort
- 3 Ort, wo Ladung und Mahnung stattfinden
- 4 insbesondere Wohnsitz von Räten und Dienern, ohne Residenzpflicht
IV Haushaltung, Hauswirtschaft, Hausvermögen
- -- Haus und Rauch
V Hausgemeinschaft. zu Haus fangen, kommen: heiraten
VI (hochadeliges) Geschlecht
VII Heimat von Schiffen und Waren