Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausarrest

Hausarrest

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Verbot, das Haus zu verlassen
  • wollen wir, das ... die adelichen ... nach dem sie ... [vom Fluchen] abgemahnet ... auff 8 taglang in den haußarrest verschafft ... werden
    NÖLGO. 1656 II 59 § 9
  • ermeldten W. mit einem haus-arrest zu belegen
    1717 Lahner,Samml. 420
  • [der Scharfrichter F.] ... soll bis auf weitere anordnung ... mit hausarrest bestraft werden
    1726 Schindler,VerbrFreib. 48
  • von den geringern criminal-straffen, welche weder an leib noch leben gehen, seynd meistentheils folgende im gebrauch: ... stadt- oder haus-arrest 
    1751 CJBavCrim. I 1 § 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):