Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausjude

Hausjude

im Haushalte eines Wiener privilegierten jüdischen Hausvaters (als Bediensteter) wohnender Jude
  • hat ieder iüdischer hausvater ... den entlassenen und neuaufgenommenenen der ... landesstelle anzuzeigen, damit solches in die liste seiner hausiuden angemerkt werden könne
    1753 SammlKKGes. II 232