Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausregiment

Hausregiment

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Leitung des Haushaltes
  • 1591 Fischart/DWB. IV 2 Sp. 687
  • werden sie aber unter einem dach zwei tische halten und 2 haus-regiment führen, soll solches vor 2 haus erkannt werden
    oJ. Thudichum,Wetterau I 209
unter Ausschluss der Schreibform(en):