Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausschuld

Hausschuld

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • 1691 Stieler 1940
I auf einem Hause ruhende Schuld
II aus der Führung des Haushalts entstandene Schuld
  • soll die farende [habe] ann die nehsten frunde gefallen, doch mit solicher underscheitt, das alle howszschollt, also gesinde loen, bier, brott, gewannt vsz der farenden habe betzaltt werden
    oJ. AktStPr. V 404
unter Ausschluss der Schreibform(en):