Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausstand

Hausstand

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wirtschaftliche Grundlage eines Haushaltes, die ihm zugehörigen Personen und ihr Stand in dieser Eigenschaft
  • im ersten stande, nämlich im hausstande oder ehestande sind eheliche hausväter und hausmütter, alle eltern, vater vnd mutter, herrn vnd frauen, kinder, söhne, töchter, gesinde, knechte, megde, dienstboten, arbeiter, taglöhner, bawren, bürger, handwercksleute, hendler etc.
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 2
  • es bestehe die kirche aus ... dem geistlichen, weltlichen und haußstande 
    1709 Titius,GeistlR. 84
  • ist der hausvater das haupt der haͤuslichen gesellschaft, durch welche alle, die von dieser gesellschaft sind, den hausstand erlangen
    1755 CCTher. 77
  • DWB. IV 2 Sp. 690
  • TrübnerWB. III 361
unter Ausschluss der Schreibform(en):