Hausvermögensbefund
Hausvermögensbefund
Feststellung, welcher Erbteil den weichenden Miterben billigerweise zukommen soll
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desgleichen beym gerichtlichen auftrag nach hausvermögensbefund ein verzicht taxirt und zugedacht wird1756 Prüm/Kamptz,PreußProvR. III 508 Faksimile