Hausvertrag
Hausvertrag
Vertrag zwischen Fürstenhäusern oder verschiedenen Linien eines Fürstenhauses, Erbrechtsfragen, Apanagen, Sekundogenituren und ähnliches betreffend
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alle diese hauß-verträge dahin zuforderst abzielen, daß eine richtige successions-ordnung beobachtet1752 Preußen/Schulze,Hausg. III 741
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wegen der ... gebrauchten ... mit denen unter uns obhandenen haus-verträgen auf keine weise zu conciliirenden ausdrückungen1755 Faber,Staatskanzlei 110 S. 304
- 1758 Faber,NStaatskanzlei III 254
- 1780 Reyscher,Ges. II 623 Faksimile