Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausvogtei

Hausvogtei

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I das Amt eines Hausvogtes (I) 
  • dieses amt der haussvocktey habe ich versehen und verwaltet 2 jor
    1568 Wertheim/ArchRefG. 8 (1910/11) 320
  • im übrigen müssen in allen criminal-sachen, so bey unserer hoff-staat, hauss-voigtey, oder aemtern vorkommen, ... die urthel zu unserer confirmation eingesendet ... werden
    1717 BrandenbKrimO. X § 9
  • bisher bei der hausvogtei [in Berlin] exercirte jurisdiction [wird landesherrliche, vom Geheimenrat geübte Gerichtsbarkeit]
    1719 Stölzel,BrandenbPrRVerw. II 75
  • Stölzel,BrandenbPrRVerw. II 127 und 295
II Räumlichkeiten, in denen das Amt ausgeübt wird
  • habe sich der graf sofort in die hausvogtei retiriert ... hierauf sei die hausthüre der hausvogtei eingeschlagen
    1720 JbSchleswHolst. 5 (1862) 72
  • mit Gefängnis: bei dem fremden gerichte, auf dessen requisition ein criminal-gefangener zur haus-voigtey gebracht, so wie bey dem creditore, auf dessen instantz ein civil-gefangener in der haus-voigtey verwahret wird
    1776 Rabe,PreußG. XIII 142
  • hausvogtei in Berlin 
    oJ. Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 76
  • Berghaus I 747
unter Ausschluss der Schreibform(en):