Hauszeichen

vgl. Hausmarke
I früher persönliche, später dinglich gewordene Hausmarke
I 1 insbesondere auch als Handzeichen verwendet
I 2 insbesondere zur Bezeichnung des Eigentums, des Besitzes oder des Benutzungsrechtes (Vermögenszeichen)
  • ob ein vatter eeliche sün verließ, so gehört das prand- oder hußzeichen dem eltisten sun, und das pittschet und sigel ... dem jüngsten sün
    1564 GasterLsch. 65 Faksimile
II Hauszeichen im engeren Sinne, umfassend Hausbilder und Wirtshausschilder, ohne Zusammenhang mit einem Persönlichkeitszeichen
vgl. Hausmarke
Sachhinweis: Quellenmäßige Belege für diese Bedeutung liegen bisher nicht vor