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hegen
, heienI abgrenzen, umzäunen, aus dem Gemeingebrauch herausnehmen, mit der Nuance in guter Verfassung halten, pflegen
II übertragen: feierlich eröffnen, bannen, ein Gericht halten
III übertragen. (durch eigene Tätigkeit) schützen, verteidigen
IV übertragen. fördern, unterstützen, pflegen
V übertragen. in Unversehrtheit bewahren
VI übertragen (bei sich) dulden
hegenen
, heinenII wie hegen (III), übertragen schützen, verteidigen
1Heger
, HeierI Waldhüter
II Aufsichtsorgan
- 1 dörflicher Erbrichter
- 2 Ratsherr, dem die Aufsicht über Gemeindewaldungen, Fischerei und dergleichen übertragen ist
III allgemein Schützer, Hort
IV Hehler, Förderer
Hegung
, HeiungI Abgrenzung, zugleich mit dem Begriff Schonung, gute Bewirtschaftung
II durch Hegung (I) errichtete Einfriedung (samt dem umschlossenen Gebiet)
III Zeit, in der ein Wald durch Hegung (I) gegen Holzfällen geschlossen ist
IV Bannung, feierliche Eröffnung des Gerichts
V Schutz, Schirm
VI Förderung
VII formelhaft
Hüter, Schützer, Wartgehegtes Gebiet, Schonung
trocken, dürr
höhen, erhöhen
Rammeister
Bewohner der 2Heide (I), dann Gegensatz zu (Juden und) Christen
-- Zigeuner
I offenes Land (zU. Dorf oder Stadt), Feld, Wiese, Weide, Ödland; Flurname
- -- Flurname
II was auf Heideboden wächst
III (Nadel-)Wald
nach der Leutkircher 2Heide (I) Fostaufseher
berittener Forstaufseher
Waldnutzung(sabgabe)
I Geld, das für das Betreiben der Felder mit dem Vieh entrichtet wird, Triftgeld
II Geldabgabe, die jeder neu eintretende Bürger in die Marktkasse zu Pöllau für den Mitgenuß des sogenannten Heideholzes zu zahlen hatte
- -- Forststeuer?
Schöffe am Heidegericht
Grundabgabe
Waldgrenze
Abgabe von Heidegrund
Holz-, Forstaufseher
festgesetzte Zeit, in welcher die Geminde das Heidekraut mähen durfte
Forstaufseher
zu Heidelberg gehörig
nichtzünftiger Zimmermann
Recht, Heidekraut zu mähen
wie Heideeinmiete
Abgabe in Adenrode
Kreuzzug (nach Preußen)
Abgötterei
Heidengesind
, Heidengesindelungetauftes Kind
Geldstück, das man Kindern für den Missionsgottesdienst mitgibt
I Unglaube
AbgabeGrenze einer 2Heide (I)
berittener Forstaufseher
Grundabgabe
Getreidemaß
Schöffe des Heidegerichts
jährliche Abgabe, die ein Heidstaller an die ihn behausende Gemeinde zu leisten hat
I Hirtenlohn
II Abgabe von einer 2Heide (I)
HeidentumRecht des Heidstallers auf Schutz und Behausung durch die Gemeinde
unverheirateter, bei den Eltern oder fremden Leuten dienender Knecht
jährliche Abgabe, die ein Heidstaller an die ihn behausende Gemeinde zu leisten hat
wie Heidstallgeld
Kerker
Ärmel
heftig, feindlich
Heftigkeit, Feindschaft, feindliche Handlung
Getreide, Getreidemaß
schützen, schirmen
gehegter Wald, Schonwald
I gesund, geheilt
II unversehrt, in gutem Stande
III übertragen (von der Seele): erlöst
IV ganz
- -- ganz (im Sinne von ungeteilter Amtshandlung)
I Wohlergehen
II Heilruf, fröhliche Stimmung
III Ganzheit
IV personifiziert
wie Heilallgeschrei als Gerücht (I)
I Zetergeschrei, Hilferuf; aufreizender Ruf
II Missetat, bei der Heilallgeschrei (I) erhoben wird
wie Hielichleute heiltragend
ganzer Bodel
I Münze
II Wein
ganze (Natural-)Abgabe zU. Halbdienst heil machen
I gesund machen
II wiederherstellen
III heilwünschend heischen
IV zwei Dinge verbinden
V heiligen, weihen
verschneiden, kastrierenI Zetergeschrei, Hilferuf; aufreizender Ruf
II Missetat, bei der Heilergeschrei (I) erhoben wird
ärztliches HonorarI ein Heilergeschrei (I) ausstoßen
II transitiv im Sinn von Heilergeschrei (II)
von verschnittenen Schweinen herrührendeheliche Gemeinschaft
Gabe für Frauen, die Heil wünschen, wie Heilpfennig
wie Heilallgeschrei (II)
Reliquie
Bauer eines ganzen Hakens
wie Heiligbrüche (hier beim Heringsfang)
Übersicht
I heiltragend, heilspendend
- 1 von Gott und den Heiligen
- 2 von Personen
- 3 von Einrichtungen, Rechtsgebilden
- 4 von Sachen, Örtlichkeiten
- 5 von Gegenständen des Kirchenvermögens
II unverletzlich (sanctus)
III sicher, unversehrt
an Weihnachten zu lieferndes Holzder eine Heiligbrüche verwirkt
Verletzung des Feiertagsfriedens
I durch Verladen von Ware
II durch Erteilung von Schlägen
I der allgemein kirchliche Verehrung genießt
II der Heilige (I) als Vermögenssubjekt
III pl. Reliquien(schrein), besonders zur Eidablegung
- -- wohl mißverstanden als Bilder
IV im Sprichwort
I weihen
II heilig halten
wie Heiligenholz? Verwaltung des Niederkirchenvermögens
Klingelbeutel
als Totschlagsühne
Verbrenner von Heiligenbildern
Rechnungsbuch einer Kirchenverwaltung
Eichenwald(nutzungsrecht) einer Kirchengemeinde
zur Bestreitung der Kosten des Gottesdienstes und für Erhaltung der Kirchengebäude bestimmtes Vermögen
der Kirche gehöriges Feld
Abgabe an die Kirche
I Abgabe für die Kirche bei Bürgerrechtsaufnahme
II Kirchengeld
Gericht eines geistlichen Gerichtsherrn?Kirchengut
1Gülte an Heiligen (II)
Vorratshaus der Kirche
Wald(nutzungsrecht) des Pfarrers, bzw. der Kirchengemeinde
wie Heiligenholz
Abgabe von Käse an die Kirche
Kirchengeschworener
Kuh als Gabe an die Kirche
Freikux für die Kirche
Kirchenkasse, Kirchenfonds
der Kirche gehöriges Land
Lehen der Heiligenpflege
wie Heiligmann
I wie Heiligmann
II Mesner?
Maß für Abgabe an die KircheVerwaltung des Niederkirchengutes
wie Heiligenpflege
Verwalter des Niederkirchengutes
I Herrschaft als oberster Heiligenpfleger
II Amt in der Gemeinde
wie Heiligenpflege wie Heiligenpflege
Verwaltungsorgan des Niederkirchengutes
Abrechnung über das Kirchenvermögen
Vorzugsbefriedigungsrecht von Kirchenforderungen
Verwalter der Kirchenkasse
Vikarie
Bildschnitzer
I Reliquienschrein
II Kirchenkasse
Forderung eines Heiligen (II) Sole, deren Erlös Kirchen, Kapellen und Spitälern zugute kommt
für die Gültfrüchte der Kirche
I wie Opferstock
II Heiligenschrein in Form einer Säule
III Kirchenpranger
Prozession mit Umtragen der Heiligen, Raum um die Kirche, wo dies geschiehtI Kirchenvogt
II Beamter einer Schützenbruderschaft (besonders zur Besorgung ihrer kirchlichen Angelegenheiten)
wie Heiligenpflege Kirchenwiese
Zehnt an Kirchenheiligen
Beleg zur Visitationsrelation
wie Heilallgeschrei
Ehevertrag
Kirche und Spital zum Heiligen Geist
Armenamt
Spitalpfleger
Pacht an ein Heiliggeistspital
wie Gottpfennig
I Sterbesakramente
II Titel des Papstes
PriesterKirchenältester, Kirchenvorsteher, Kirchengut-Verwalter
wie Freistatt (I)
Feiertag
Festtagskleidung
Kirchspielvogt
was heiltragend oder heilspendend (heilig) ist
I als Sammelbegriff Reliquien
- 1 allgemein
- 2 besonders Reichsinsignien
- 3 übertragen das 1354 eingeführte Heiltumfest (zweiter Freitag nach Ostern)
II von Einrichtungen, Heiligkeit
Reichskleinodienwie Aachenfahrt
Sakristei
Gerüst, auf welchem die Reichskleinodien in Nürnberg öffentlich gezeigt wurden
Handlung des Heiligens, Konsekration, Benediktion
Weihwasser, hier beim Gottesurteil
Gefängnisturm in Kulmbach
glücklos, böse
-- verstärkend: groß, außerordentlich
Arztstädtische Gabe für Glückwünsche an bestimmten Festtagen
heilbringend
wie heilsam
I entsühnen
II glückwünschend schenken
VollbürtigkeitVollspänner
Vorbedeutung, Weihe
wie Heiligtum
I als Sammelbegriff Reliquien
II Kirchweih
Abend vor dem HeiltumsfestSakristei
wie Aachenfahrt
Schatzkammer
I wie Heiligtumstuhl
heilbringendwie Heilhäker, Bauer eines ganzen Hakens
daheim, nach Hause
I eingefriedeter Raum
II Hausstatt ohne oder mit Haus; Haus
III Dorf, Heimat, Vaterland
anheimstellenzurückerstatten
Überantwortung
I eingefriedetes Stück Land
II Land der Geburt, Herkunft oder des dauernden Aufenthalts
III Wohnort, Wohnsitz
IV Heimstätte, Heimwesen
V Gesinde
zum Heim (I) und (II) gehöriger Grund, väterliches Erbgutder Aufenthaltsrecht hat, ohne Bürger oder Beisitzer zu sein
Besichtigung einer Heimat (IV) in Kaufabsicht
gut gedüngte Wiesen in der Nähe der Heimat (IV)
Behörde, die über Heimatberechtiung der Landleute entschied
verpachtetes Heimwesen
Zeugnis über Heimatrecht
der man zufolge seiner Heimat (III) unterliegt
Retraktrecht der Einheimischen bei Verkauf an Auswärtige
gemeinsames Backhaus für einen bestimmten Stadtteil, mit Bannrecht
der um Lohn bäckt
gerichtlich zuerkennen
Berg, der als gemeiner Weideplatz benützt wird, zU. den Almen
Heimberger
, HeimbergeI Amtsträger in Wald- und Flursachen, Ratsdiener, Vertreter des Schultheißen
II ländlicher Schultheiß, Gemeindevorsteher
Graben, der den Deich vom Land abschließtwie Heimbürgertum
I schriftlich nach Hause rufen
II bücherlich zuschreiben
zu einem Heim (II) gehöriger Waldzu einem Heim (II) gehöriges, brachliegendes Feldstück
Schmiedeknecht auf den oberpfälzischen Eisenhämmern
eingebrachtes Gut
Ein- oder Zurückbringung von Sachen
"Schützer des Heims (I 2, III)"
I Vorsteher und Richter einer ländlichen Gemeinde
II dörfliches Organ unter dem Schulzen oder Meier usw.
III städtisch
- 1 Amtsträger zur Überwachung rechten Maßes
- 2 Flurrichter
- 3 Amtsträger in Markangelegenheiten
- 4 städtisches Organ neben Meier und Schöffen
- 5 Rats-, Stadt-, Gerichtsknecht
- 6 städtischer Bote und Prozeßvertreter
wie Hegemahlessen
Abgabe des 1Heimbürgen an den Stadtherrn
zur Verwahrung von Sachen des 1Heimbürgen
Rechnung des 1Heimbürgen über seine Amtsführung
Heimbürgenschaft
, Heimbürgschaftwie 2Heimbürge
I wie 1Heimbürge (I)
II wie 1Heimbürge (II)
- 1 wie 1Heimbürge (III 1)
- 2 wie 1Heimbürge (III 5)
Amt und Bezirk eines 1Heimbürgen (I, II)
Leichenfrau
I Heimat, Heimwesen
II Unzucht, unerlaubte (dauernde?) Geschlechtsverbindung
UnzüchtigkeitDeich mit Vorland
anheimfallen
anweisen, zuteilen
heimfallen
Bauerngericht, bei dem Feldfrevel abgerügt wurden
Abschluß, Umzäunung
für heimgefallen erklären
Gewährbürge
wie Heimrat
Stab eines 1Heimbürgen und übertragen dessen Amtsberechtigung
wie Heimstatt (II)
I (missetätige oder unerwünschte Leute) in Herberge nehmen, begünstigen
- -- von Vieh, das Schaden getan hat
II heimnehmen, -holen, -rufen
III sich aneignen, an sich ziehen
IV (im Erbgang) zufallen
V etwas (Frucht etc.) einholen
VI (eine Person) festnehmen, verhaften, (ein Gut) pfänden
VII (Sachen) verhehlen
VIII abgrenzen
IX geschlechtlichen Verkehr haben, heiraten
Kosten der FarrenhaltungBesitzer eines Heims (II)
heimfallen
I wie 1Heimbürge (I)
II wie 1Heimbürge (II)
III wie 1Heimbürge (III)
(gerichtlich oder amtlich) zuerkennenheimerlich spielen umbringen
durch Tod des Berechtigten einem andern zufallen
Dorfleute
daheim
wie Heimsuchung
I Heimführung der Braut
II was die Witwe den Erben zu geben hat, wie Heergewäte
I Bedeutung
II insbesondere
- 1 bezüglich des Nachlasses Unehelicher
- 2 bezüglich des Fruchtgenusses
- 3 im grundherrlichen Verhältnis
- 4 beim Lehen
I allgemein jemandem zufallen
II an jemanden zurückfallen
III insbesondere vom An- oder Rückfall
- 1 an Verwandte
- 2 an den Ehegatten
- 3 an Kirche und Spital
- 4 an die Gläubiger
- 5 an die Obrigkeit (als erbloses Gut)
IV als Verwirkung bei rechtswidrigem Verhalten
V von der Einziehung
- 1 des Vermögens als Hauptstrafe wegen Missetat
- 2 einzelner Vermögensgegenstände als Nebenstrafe
- 3 des Vermögens bei Flucht
VI in Anlehnung an heimfallen (II): wegfallen, kraftlos werden
- -- als Partizip gleichbedeutend mit ab (II 2 a) und tot
-- infolge Verwirkung
II Akt des Heimfallens und dadurch bewirkter Rechtszustand
wie Heimfälligkeit (II) Feld, das in des eigenen Dorfes Flur liegt
eine Tochter (heimführen lassen und dabei) aussteuern
I Heimführung der Braut
II dabei gegebene Aussteuer
seßhaftRückkehr der bedürftigen Witwe (samt ihrer Aussteuer) ins Vaterhaus
von dem, was einer Person heim folgt (II 1)
nach Hause rufen
Hausfrau
eine Person oder Sache heimbringen
I allgemein
II besonders die Braut ins Haus des Mannes
Verbringung der Braut in das Haus des Bräutigamsgerichtliche Pfändung
Rückkehrrecht der bedürftigen Geschwister des Hofübernehmers ins Vaterhaus
I Dorfplatz, auf dem sich die Gemeinde zu Spiel, Unterhaltung usw. versammelte
- -- als Gerichtsstätte
II nicht streng von Heimgarten (I) zu scheiden: übertragen auf die Lustbarkeit, auch Besuch (bei Mädchen) in Häusern
III Gebiet der Stadt Worms
ViehwegI zurückgeben
II anheimgeben oder -stellen
Zusammenrufen der Gemeindezufallen, in die Hände fallen
wie 1Heimding
Vorbringen vor dem Heimgedinge
Angelegenheit des Heimgedinges
I zurückfallen, zurückgehen
- 1 allgemein
- 2 besonders bei Todesfall des bisher Berechtigten
- 3 bei Verwirkung infolge rechtswidrigen Verhaltens
II von Vermögensstücken: zufallen, von Schaden: (eine Person) treffen
- -- bei einer Versteigerung
III verschiedenes
Wald, der zu einem Heim (II) gehörtwie Heimgangrecht
Ziege, die im Tal bleibt
I selbstverursachter oder selbstverschuldeter Schaden
II Weide-, Wiesenabgabe
in der Allmende von einem Einzelnen benutztes GrundstückAngehöriger einer 2Heimgereide (II)
I Waldmark, Allmende, eines oder mehrerer Dörfer, auch die gesamte Dorfflur
II die Genossenschaft der Heimgereide (I)
III Dorf(gericht), besonders Feldrügegericht
I Dorfgericht, Gemeindeversammlung
II Straftat, die vor das Heimgericht (I) gehört
wie Heimsteuer "das Gesinde zu Hause, Hofstaat, Dienerschaft" Lexer I 1220. "Heimgefolge" PBB. 41 (1916) 422
I (gemeinschaftlicher) Weideplatz in der Dorfflur gelegen (im Gegensatz zur Alm)
II wie Heimgehölz, in Privatnutzung
HausgottFeldgeschworener, Untergänger
"Grund, der in der Dorfflur liegt, im Gegensatz der Alpgründe" Schmeller 2 I 1107
wie Heimatgut
Gerichtsbrief zufolge Heimheischens
innerhalb der "verbundenen Lande" zulässig
reflexiv: sich vor seinen eigenen Richter ziehen
der das Recht hat, sich vor seinen eigenen Richter zu ziehen (heimheischen); wohl nicht heimischer Mann wie MnlWB. III 284
Hausgenosse
wie Heimgehölz, zU. gemeinsamen und herrschaftlichen Waldungen
Hufe in der Gemarkung eines Dorfes
Besitzer einer Heimhufe
Belege unter heimisch
II einheimisch
III im Ort oder im Hause anwesend
- -- heimsche güter im Tal, bei den Wohnstätten liegende; Gegensatz: berg-güeter
IV zU. wild
V heimtückisch
- -- heimlich?
zuteilen
Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft
wieder zuerkennen
Hausknecht
I nach Hause kommen
II übertragen
- 1 dienen, gereichen
- 2 heimfallen (II 2)
Kuh, die im Sommer nicht auf die Alpe getrieben wird
das Recht armer Leute zur freien Kuhweide auf einem Gemeindegut
I Gemeindeland
II Heimatland
I am Orte zurück lassen. eines Fürsten heimgelassene Räte
II anheimstellen, überlassen
III (das gepfändete Vieh) herausgeben
IV (den Eid) zuschieben
Freilassungheimgefallenes Lehen
Heimführung der Braut
- I zum Hause gehörig, verwandt
- 1 von geheimer Willensentschließung
- 2 von geheimem Vorbehalt
- 3 von gesetzlicher Hypothek (tacita hypotheca)
- 4 von verborgenem Mangel
- 5 vom Verkauf eines Leiheguts ohne Vorwissen des Verleihers
- 6 von geheimer Eheschließung
- -- von einer Nebenehe
- 7 von stiller Gesellschaft
- 8 von geheimer Anzeige und Kundschaft
- 9 von geheimer Wahl
- 10 von Missetaten, geheim begangen, besonders zU. offenbar
- a bei Tötung und Wunden
- b bei Diebstahl, auch: nicht handhaft
- c bei Verschwörung, Komplott, verbotener Einung
- d bei Vorkauf, Handelsware
- e bei Ketzerei
- f bei geheimen Lastern
- g bei Brandstiftung
- h bei Wucher
- i bei Bestechung
- -- französische Pension
- 11 bei Örtlichkeiten,versteckt
- 12 bei einer Strafe, nicht öffentlich vollzogen
- 13 von Erscheinungen, die aus Schicklichkeit und Sitte geheim sind
- 1 von geheim tagendem Gericht
- a allgemein
- α von geheimen Gerichtssachen, nicht öffentlichen Gerichtssitzungen
- -- heimlicher Sonntag
- β von einer außerhalb des Gerichts erhobenen Klage
- γ von 2Acht (III 2) außerhalb des Gerichts ohne richterliche Bewilligung
- δ von erlaubtem Rat (Gespräch) außerhalb des öffentlichen Gerichts
- ε von der Person, die den Rat (heimlich A IV 1 a δ) erteilt
- ζ von einem nicht bekanntgemachten Urteil
- -- von einem Zahlungsbefehl
- η von Kummer (II), Arrest
- b vom Femgericht, sowohl von der heimlichen Gerichtsverhandlung wie überhaupt
- α vom Gericht selbst
- β vom Stuhl
- γ vom Richter
- δ von der 2Acht (III 3) zU. offener Acht
- 2 von außergerichtlichem (geheimem) Sühnvertrag
- 3 von geheimer Steuerveranlagung
II heimatlich, vaterländisch
III vom Vorgang (Tatbestand) oder der Örtlichkeit, verborgen, nicht öffentlich bekannt
IV dem Inhalt (Beratungsgegenstand und so weiter) nach Außenstehenden verborgen
V von Personen
VI von einem Kollegium zur Beratung geheimer Angelegenheiten
VII von einer geheimen Angelegenheit
VIII vom heimlichen Siegel, ursprünglich Rücksiegel
IX nicht öffentlich bekanntgemacht
X von einer Person, die sich vor den anderen verschließt, hinterlistig, heimtückisch
XI von einer versteckten (zu heimtückischem Angriff geeigneten) Waffe
- I vom klandestinen Besitzerwerb, siehe unten II 2 c
- --
- --
- -- vom Wegdingen des Gesindes
- -- von heimlicher Geburt
- --
- --
- --
- -- bei Urkundenfälschung
- --
- --
- -- von Verletzung der Grenzzeichen
- -- vom heimlichen Bieten (bei Feilbietung)
- -- von Gläubigerschädigung
- --
- -- von außergerichtlichem Schuldnerarrest
- 1 mit adv.: heimlich oder offenbar (III), öffentlich
- 2 mit Verben
II in Verbindungen
III adverbiale Verbindung: heimlicher Weise
I Heimlichkeit, Geheimnis
II Heimsuche (?)
III (klösterliche) Abgeschiedenheit, Klausur
2Heimliche
, HeimlicherI vertrauter Diener
III Aufpasser
I Verwandtschaftsgrad
II Freundschaft, vertrautes Verhältnis, Bündnis
III Geheimnis
- 1 wörtlich
- -- Zunftgeheimnis
- 2 übertragen
- a Gesamtheit der 2Heimlichen (I)
- b geheime Beratung
- c Stadtbuch, Rathausordnung
IV Abort
heimat-, obdachlos-- unbesiedelt
auslösenEinzäunung, übertragen deren Besichtigung
einem Heim (II) zugeteilter unkultivierter Grund [Luß (I 3)]
friesische Dorfflur, Gemeindeweide
wird der obere am Dorfe liegende Rand einer Heimmark genannt. Richthofen,WB. 796
Graben, der 2 Heimmarken trennt
Graben um die Heimmark
Anteil an der Heimmark
Bezichtigung
Scheidemauer
Vorsteher einer Landgemeinde, Beamter einer Heimmeierei, in Städten (später) Beamter unter Meier oder Bürgermeister (nur Saargebiet und Lothringen)
Feldmarkgemeinschaft mehrerer Ortschaften
des Heimmeiers über Gemeindehaushalt
zugemessen übergeben
Milchertrag des Viehes, das nicht auf die Alpen getrieben wird
gefangennehmen
"Ochse, der nicht auf die Almweide kommt" Unger,SteirWsch. 338
Heimrat
, HeimraterI Mitglied einer Kommunal- insbesondere aber Deichverwaltung
II aus den Heimmeiern bestehendes Kollegium im Hochgerichtsbezirk
wie Deichbote Urkunde der Heimräte (I)
Deichabgabe
wie Deichstuhl (I)
Heimratsschaft
, (Heimraterschaft)I Amt eines Heimrates (I)
II Wassergenossenschaft unter Leitung der Heimräte (I)
III Gebiet der Heimratschaft (II)
Erkenntnis, Weisung der Heimräte (I) Deich- und Wasserschaftsrecht, gehandhabt von Deichgraf und Heimräten (I)
Recht, vom Angrenzer die Beteiligung an Einfriedungen zu verlangen
I Waldmark, Allmende
- -- Abschwächungsstufe heimert
II Bürgerversammlung
FeldwegGemeindevertreter bei der Teichschau
heimschicken
-- erklären, fassen, begreifen.
-- beschimpfen
(ein Pfand bei der Versteigerung jemandem) zusprechenMaß für die Breite der Heimstraße
Rüge von Flurschäden
Kündigung
I aufkündigen, aufsagen
II mitteilen, berichten
Aufkündigung, Auflassung (an früheren Besitzer)I "nächst dem Hause gelegener und für die engere Hauswirtschaft gebrauchter Wald" Unger, SteirWschr. 388
II "einem bäuerlichen Besitzer (im Gegensatz zur Herrschaft) gehöriger Wald" Unger, SteirWschr. 388
I heimschicken
II zurückgeben
III herbeischaffen
"in Niederdeutschland Bezirk einer Dorfschaft" DWB. IV 2 Sp. 881eine Sache jemandem auf Abrechnung zusprechen
zuteilende Entscheidung
ins Haus schicken, zurückschicken
(einen Eid) zuschieben, zurückschieben
Rückstellung eines Kaufgegenstandes, Aufgabe des Eigentums an den Gläubiger einer auf der Sache haftenden Belastung
zurückgeben; abtreten, übergeben
wie Heimschlag
schriftlich heimberufen
Fahrt zum Oberhof (II)
von eigener Zucht
das Amt eines "Ädilen"
Umzäunung
I (ein)sammeln
II aufnehmen
III gefangennehmen
der die Feldfrüchte einsammeltI anheimstellen, überlassen
II den Eid zu-, zurückschieben
III (an der richtigen Stelle) wieder aufrichten
aufnehmenWohnsitz
auf eigenem Hof sitzend
rechtlich zusprechen
Heimstatt
, HeimstätteI Wohnstatt, Wohnsitz
II Gerichtsstätte, Gericht
I heimfallen
II zustehen
I (ein Lehen, Amt, eine Sache) zurückgeben
II anheimstellen, zur Entscheidung überlassen
- -- mit dem Gefühlston des Aufschiebens
durch Tod heimfallen
Aussteuer, auch Gabe des Mannes
I alleinstehend
II mit sinnverwandten Ausdrücken
wer die Heimsteuer gibtDorfstraße, deren Breite vom 1Heimbürgen mit der Heimrute gemessen wird
Hausfriedensbruch
- 1 aufsuchen, besuchen
- 2 in feindlicher Absicht, bei jemandem Heimsuche begehen
- 3 mit dem Gericht zur Abgabe einer Erklärung
- 4 eine Haussuchung (II) vornehmen
- 5 zur Festnahme
- 6 als Fastnachtsbrauch
II übertragen: züchtigen, strafen
Hausfriedensbruch, dessen Bestrafung und Geldbetrag der Strafeder eine Heimsuche begeht
wie Heimsuche
Hausfriedensbruch; (gewaltsame) Störung des Hausfriedens (I)
zuteilen, übergeben
nach Hause bringen
in der Gaunersprache: umbringen
Heim-, Dorfgenossenschaft, Heimat, Vaterland
zurückfallen (von Lehen an den Herrn)
böswillig verlassen
in Abwesenheit des Herrn verordnet
zurückschicken
Vieh, das nicht auf die Almenweide kommt
anheimfallen
auf dem Heimweg?
Dorf-, Feldweg
-- Gemeindeviehweg?
-- Viehweg über fremden Grund?
Dorfweide zU. Alpweidedie Richtung heim oder zum Heim zeigen, insbesondere:
I (das Verfahren gegen eine Person deren heimischem Gericht) überweisen
II (überhaupt eine Partei dem zuständigen Gericht) überweisen
III (die Streitparteien mit Urteil) nach Hause schicken
IV (vom Oberhof II oder übergeordneten Gericht) dem unteren Gericht das Recht weisen
V (eine Sache, ein Vermögen jemandem) zuteilen, zuweisen
VI wie heimschlagen
VII (einen Eid) heimweisen zuschieben
Hofstattzurückschieben (einen Eid)
II Haushaltung, Hauswesen
- -- Wohnsitz
III (vorübergehende) Unterkunft, Herberge sowie Berechtigung dazu
IV Vaterland, Heimat
wie Heimwist Unterkunft, Wohnsitz
wie Heimwist
ständige Wohnung
Heimweide
zurückzahlen
Rückzahlung
I ein Gut einziehen
II ein Pfand zuschlagen
III die Verfolgung an sich ziehen
daheim aufgezogenI Recht, eine bestimmte Menge selbstgezogenen Viehs auf die Gemeinweide zu treiben
aus dem KriegeAbgrenzung von Ländereien
Hausgenossenschaft, Dienstvolk
abgrenzen, einzäunen
Scheidemauer zwischen Grundstücken
Abgrenzung
Dienstbotenlohn
der die Heimgeißen hütet
Sterbeglöcklein
als Strafwerkzeug
Wassergrenzgraben
I Abgrenzung eines Grundstücks und die Vorrichtung dazu
II das abgegrenzte Grundstück
WassergrenzgrabenHeinz
, HeinzeII Trockenvorrichtung für Heu und so weiter
- -- überhaupt Tragvorrichtung
obersächsisches Hohlmaß
Hohlmaß
A Hausversorgung, Familie, Haushalt, geistlicher Konvent, Königshof
- -- königliche Gefolgschaft
B inbesondere mit Bezug auf die Ehe
- I Eheschließung
- 1 in persönlicher Beziehung
- 2 mit Bezug auf das eheliche Güterrecht, den Güterstand
II Ehevertrag und Urkunde darüber
III Heiratsgut, Aussteuer
IV Rechtssprichwort
C persönlich: Bräutigam, Liebhaber(in)
heiratsfähigI eine Ehe schließen
II transitiv: jemanden heiraten (I) lassen, verheiraten
III transitiv abgeschwächt, um jemanden werben
BräutigamBraut
Ehevertrag
Verlobungsschmaus
Ehevertrag
I Eheschließung
II Ehevertrag
Urkunde über den EhevertragEhevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Ehevertrag
Urkunde über den Ehevertrag
Bürge für die Aussteuer
Liebschaft
Ehevertrag
Mitgift, Aussteuer
Abfindung statt Aussteuer bei überschuldetem elterlichem Nachlaß
feierliche Werbung
fähig zum gültigen Abschluß einer Ehe
Vereinbarung einer Heirat
Aussteuer
ehegüterrechtlicher Anspruch der Frau
Ehevertrag
I Mitgift, Aussteuer
II Geldgeschenk anläßlich der Verheiratung
III Beitrag zu den Heiratskosten des Landesherrn
EhevertragGrundstück als Mitgift
Mitgift, Aussteuer im weiteren Sinne
-- bei Eintritt ins Kloster
"Attestat für die jüdischen Heiratswerber"zum Heiratsgut gehörig
Urkunde über den Ehevertrag
(eidlicher) Beweis über das Heiratgut
Nutzungen des Heiratsguts
Hochzeitsmahl
(Verhandlungen über den) Ehevertrag
zur Aussteuer gehöriger Hof
bestimmt zur Hilfeleistung bei Bestreitung der Heiratskosten
Ehevertrag
I Zeugen des Ehevertrags
II Brautführer
schriftliche Heiratserlaubnis der ObrigkeitI Zeuge des Ehevertrags
II Brautführer
III Hochzeitsbitter
IV Haushaltsuntergebene, Hausleute
EhevertragUrkunde über Ehevertrag
Ehevertrag
Mitgift, Aussteuer
Bestimmung des Ehevertrags
Eherecht
Heiratsangelegenheit
der Ehefrau vom Manne zugesagte Vermögensleistung
Bescheinigung über Eheschließung
Verlobungsmahl
II güterrechtliche Zuwendung eines Eheteils an den andern
schriftlich verfaßter EhevertragAnspruch aus dem Ehevertrag
Ehevertrag
I Aussteuer, Ausstattung
II Beihilfe aus öffentlichen Mitteln an Mädchen bei der Heirat
III Beitrag der Untertanen zur Heiratsausstattung der Töchter des Landesherrn
AussteuerVerlobungstag und -feier; Verhandlung über den Ehevertrag; Tag der Verehelichung
Mitgift, mit dem Sinn prahlerischer Übertreibung
Heiratsteiding
, Heiratsteidungder Verhandlungen über Eheschließung und Ehevertrag führt
Anspruch aus dem Heiratsvertrag
Ehevertrag
Heiratsvermittler
Vertrag zwischen Brautleuten im Gegensatz zum Eheverkommnis, dem Vertrag zwischen Eheleuten
"erbrechtliche Vereinbarung anläßlich der Verehelichung zugunsten der Ehefrau und deren Anspruch daraus"
wie Heiratvermächt
in der über eine Heirat beraten wird
Urkunde über den Ehevertrag
Verlobung
I Verlobung
II Ehevertrag
EhevertragEhebewilligung
Ehevertrag
ehegüterrechtliche Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau im Verhältnis zur Aussteuer
Eheerlaubnis
Ehevertrag
Zeit der Verehelichung
wie Heiratbrief
"Abgabe von Eigenleuten für die Ehebewilligung an die Herrschaft" Unger,SteirWsch. 339
Verehelichung
Heiß
, HeißeI Geheiß, Befehl
II leitender Körper, Rat (hier des Leprosenspitals in Brügge)
AbgabeI allgemein von hohem Wärmegrad eines Werkzeugs
II übertragen
I Urkunde, in welcher etwas verheißen, versprochen wird
II schriftlicher, beglaubigter Befehl
1Heisch
, HeischeI Nachforschung (nach einem Dieb), Spurfolge
II amtliches Auskunftfordern, Inquisition
III einen (Klage-)Anspruch betreffend
IV Fälligkeitstermin
V (Bitte um) Ratschlag oder Entscheidung eines Gerichts (Oberhofs)
VI (Bitte um eine) Frist
VII Vorladung
VIII Aufforderung zur Geltendmachung eines Vorkaufsrechts
GassenbettlerI Vorladung zu Gericht
- -- insbesondere zu einem schlesischen Ritterrecht
II Aufforderungs-, Mahnbrief
III Bettelbrief
Buch über obrigkeitliche GefälleI Gebühr für Amtsheischung bei einer Zunft
"bei der Amtsheischung zu leistende Tonne Biers" Lasch-Borchling I 617A transitiv:
- I jemanden fordern, auffordern, berufen
- 1 auffordern, zu sich fordern
- 2 vor Gericht (als Partei) laden
- 3 zu Rat oder Gericht (als Ratmann, Berater, Beisitzer)
- 4 als Bürgen
- 5 zu Versammlungen oder Behörden
- 6 zu Leistungen:
- 7 in ein Amt wählen, berufen
- 8 zum Streit herausfordern
- 9 einem gestohlenen (entlaufenen) Knecht nachforschen
II etwas fordern, verlangen
B intransitiv
C reflexiv:
- I sich gebühren, erfordern
D substantiviert: Betteln
I Kläger, Gläubiger
II Eintreiber
III der Aufnahme in eine Zunft begehrt
IV Herausforderer zum Zweikampf
V Bettler
Amt des Heischers (II) Gebühr des Heischers (II)
I Gebühr für eine Vorladung
II Aufnahmegebühr in die Zunft
OberhofKlägerin
"Bezeichnung für Pflugland im "erdbuch" von 1632" Mensing
eischepennek Geldgeschenk des Vaters an die Hebamme bei Überreichung des Kindes
Register der obrigkeitlichen Gefälle
Abgabenverzeichnis
neuer Gerichtstermin
I allgemein: Forschung, Forderung
II Vorladung, gerichtliche Ansprache
III Aufruf der Gerichtspflichtigen
IV Forderung, Mahnung
V Aufforderung zu einem Verhalten
VI Erfordernis
VII Nachfrage, Nachforschung
VIII Herausforderung zum (gerichtlichen) Zweikampf
Schreiben, worin ein von einem fremden Gericht Geladener für das eigene beansprucht wirdAufnahmegebühr bei der Handwerkerzunft
beim Gottesurteil
I befehlen
- 1
- a einfach
- -- Auftrag geben
- b mit sinnverwandten Ausdrücken
- -- bei Unterschrift durch einen Namensschreiber
- 2 substantiviert: Geheiß, Befehl
II bitten, beauftragen
III nennen, eine Benennung geben
IV bestellen, ernennen
V (etwas) bedeuten, darstellen
VI versprechen
- -- Ehe versprechen
VII genannt werden
Herausforderung (zum gerichtlichen Zweikampf)I Gerichtsstein in Frankfurt am Main
II Spielhaus
als Einkommen des Frankfurter StadtschreibersI der etwas befiehlt, angibt
II Gläubiger
III der etwas bittet, fordert
für ein Heißen (I 2) entfallende Gebühr?Abgabe entrichten
Heißmut
, HeißmüteBürgermeister
Abgabe an den Grundherrn für die Arbeitsberechtigung
"Baum im Hag" (Kluge15 312), junges Laubholz, meist Buche, auch Eiche
I Befehl
- -- (richterliche) Anordnung
I Person, Mann
II Geschlecht
III Stand, besonders geistlicher, Rang
IV Art und Weise
Missetat gegen GeistlicheRücksichtnahme auf eine Person
weihen
I klar, glänzend
II übertragen:
Gefängniszum geistlichen Stande gehörig
geistliches Amt
census Zehnt (nur auf Ösel)
Amt für das Heizungswesen
Ofenheizer
Beitrag der Zunftmitglieder zu den Heizungskosten der Stuben
Besoldung des Signators, dem die Sorge für die Heizung obliegt
Lohnfuhrmann
Reisigbündel
hiebarig
, heibarig1Hiee
, Heie2Hiee
, Heie3Hiee
, HeieI Angehöriger des Hauses, der Familie im weiteren Sinn
- 1 Ehegatten, Ehe(-paar)
- 2 Eltern
- 3 Brautleute
- 4 Familienangehöriger überhaupt
- 5 Angehöriger des Haushalts überhaupt, Angehöriger des Hausgesindes
II behauster Knecht, Höriger
III übertragen Angehöriger eines Konvents; Plural Konvent
(Hieelschäffersche)
, (Heielschäffersche)2hieen
, heienI heiraten
II geschlechtlich gebrauchen
(Hieending)
, (Heiending)(Hieengenosse)
, (Heiengenosse)(Hieengut)
, (Heiengut)I Gut eines 3Hieen (II)
II Heiratsgut
(Hieenrecht)
, (Heienrecht)(Hieensprache)
, (Heiensprache)Hiegeselle
, Heigeselle(Hiegeteil)
, (Heigeteil)Hieleite
, HeileiteHiemachere
, HeimachereHiemacherin
, Heimacherin(Hiemann)
, (Heimann)Hieschde
, HeischdeHiesch(e)
, Heisch(e)I Geschlecht, Familie im weitesten Sinne
II Haus
III Hausgemeinschaft, Haushaltung (Familie und Hausgesinde)
- -- Kinder aus einer bestimmten Ehe
IV übertragen von Handwerkerzunft
V Ehegatte
VI ags.
- 1 wie Hiesche (III)
- 2 wie lateinisch mansa, Hide, Hufe Landes
Hieschleute
, Heischleutehieschlich
, heischlich-- Hausgenosse
(Hieschrecht)
, (Heischrecht)Hiesteuer
, Heisteuer-- kontaminiert mit hin?