Heiligenrecht
Heiligenrecht
Vorzugsbefriedigungsrecht von Kirchenforderungen
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schuld und forderung, so die kirchen und der herr in dieser herrschaft haben, ... gehen sie allen schuldnern im umschlagen und der bezahlung vor und man nennt diess heilligen- und herrenrecht1547 SchwäbWB. III 1358 Faksimile