Heimgedingsnotdurft
Heimgedingsnotdurft
Vorbringen vor dem Heimgedinge
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sind beider stedte gerichte ... zu heimgedings sachen bestimbt zu erscheinen und neben den zugebern der stedte bau-, heimgedings- und andere politische notdurft mit wirten, beckern, metzgern ... zu beratschlagen ... schuldig1598 Ennen,Saarstädte 54