Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimmilch

Heimmilch

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Milchertrag des Viehes, das nicht auf die Alpen getrieben wird
  • soll ein ieder gemeinder ein zimliche heimmilch haben, und die jungen kälber mag man auch daheim haben
    1586 Tirol/ÖW. III 194