Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimreiter

Heimreiter

Gemeindevertreter bei der Teichschau
  • wir ordenen und wollen, daß die teich-schaue ... jedes jahres zu dreyenmahlen ... gehalten ... danebst beyständig und gegenwärtig seyn müssen ... aus nachgesetzten orten vom lande, so von alters darzu gewiedmet worden, die richter und heimbreiter 
    1695 Altmark/Rabe,PreußG. I 6 S. 219