Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimstellung

Heimstellung

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Anheimstellung, Überlassung zur Entscheidung
  • daß wir ... solche ... gebrechen vf vorhergehende heimstellunge durch vnsern mächtigen spruch und weisunge gescheiden haben
    1534 Haltaus 867
  • dass alle stende glider und verwanten des reichs nit allein auf angeregte gemaine haimstellung auch zu vollziehung anderer particularhandlungen und capitulationen ... sich derselben kaiserlichen declaration ... gemäss erzaigt ... haben sollten
    1550 Druffel-Brandi I 455
  • haben wir auf die beschehene heimstellung solcher ihr lbdl. zusprüche und forderungen ...gegen einander verglichen und aufgehoben
    1556 Sachsse,MecklUrk. 248
  • haben wir vndertheniger getrewer heimstellung nach beider partheien ... die sachen durch einen machtspruch ... zu vermitteln an vns genohmen
    1559 DithmUB. 232
  • vollmacht und heimstellung 
    1563 Moser,KreisAbsch. I 178
  • 1568 MühlhsnChr. II 113
  • diese heimstellung soll den verstand nicht haben, dass die sachen alle wege gegen einander aufgehoben werden müssen
    1577/83 LünebRef. 775
  • wessen denn der landes-herr auff die heimstellung mit denen vom ausschuß einig wird, das ist eben so viel und kräfftig, als wenn es auff einem ordentlichen land-tage geschähen wäre
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat 89
unter Ausschluss der Schreibform(en):