Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsfall

Heiratsfall

  • in heiraths- oder todesfällen 
    1669 Lahner,Samml. 463
  • diese strafe findet ... statt, so oft eine person ... sich verheiratet und den kirchgang bei einem oder dem andern heiratsfall ... versäumet
    1734 Michelsen,Rdm. 167