Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratstraktat

Heiratstraktat

Ehevertrag
  • daß dissere verabredung oder heuratstractat durch einen beeidigten man in der gemeind, in welcher sie seßhaft sind, ordentlich mit seinen bedingungen entworfen und verschriben werde
    1523 Schweiz/GrW. VI 370