Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsvorwort

Heiratsvorwort

Ehevertrag
  • daß niemand in heyraths furwarden vervortheilt und betrogen werde ...
    1574 JülichLR. Kap. 94
  • da aber heyraths vor-wörter oder andere verträge vorhanden, die sollen gehalten werden
    1592 MünsterPolO. 17