Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Helferstand

Helferstand

  • die ... meister ... mich ... zu dem helfferstandt angenomen und bestelt haben
    1555 SchlettstStR. 816
  • ein junger priester ..., so ein caplonei und darzu den helferstandt versahe
    oJ. ZimmernChr. IV 298