Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hellerwertbrot

Hellerwertbrot

Brot, das zum Preis von einem Heller verkauft wird; dessen Größe schwankt ja nach Getreidepreis und sonstigen Herstellungskosten
  • das sie [pecken] stetlichen pfennert vnd hallerwert prot packen ... sollen
    15. Jh. OlmützStB.(Saliger) 79
  • ein jeder beck ..., er bache gleich weiss-, halbertbrod ... oder pfenningbrod
    1617 SchlettstStR. 452
  • soll kein mietelpöck keinem hellerwerth brodt bachen
    um 1700 NÖsterr./ÖW. VIII 605