Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herausbrechen
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vgl.
herausfallen
- der sich vermessen sollte, gott zu lästern, mit denen heiligen sacramenten herauszubrechen, der soll ... gestraft werden1754 Baader,Mittenwald 12Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Baader,Mittenwald 274
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- DWB. IV 2 Sp. 1029
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