Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herausfolgenlassen
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- compulsoriales werden genant die zwangsbrief, dardurch der oberrichter den vndern zwingt, wes er hinder jm hat, des die partheien ... zu jdem rechten noͤtig, als acten, buͤcher ... herausser volgen zulassen1536 Gobler,GerProz. 6vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit