Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herausfordern

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I einen Eigenmann aus fremdem Herrschaftsgebiet
  • ob kain ir aigen man zu uns in unser panstat fuer, vordernt sy den in iarsfrist heraus, den sullen wir in lassen faren
    1311 BairFreibf. 4
II jemanden zum Kampf
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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