Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbstsatz
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Herbstordnung
Herbstpfründe
Herbstrechnung
Herbstrecht
Herbstregister
Herbstrodel
Herbstrüggericht
Herbstrügtag
Herbstsaat
Herbstsatz
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I
wie Herbstbesatz
- alle güter, so seyrecht auf der allment haben, sollen ... nicht nur frühlings- und herbstsaz geniessen, sondern auch alles desjenigen genoss seyn, so jährlich von der allement fällt1796 Niedersimmental 214Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Festsetzung des Beginns der Weinlese
- DWB. IV 2 Sp. 1072
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- SchwäbWB. III 1459
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