Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herbürgen

herbürgen

vgl. Erbürgede
  • der wegen Schädigung eines andern Angeklagte gebrauchte bei Geständnis seiner Schuld die Worte:"ich herborgen vur den schaden"
    1469 PublLux. 40 (1889) 301
unter Ausschluss der Schreibform(en):