Herdpfund
Herdpfund
wie Rauch (III), Abgabe von jeder Haushaltung
vgl.
Rauchpfund
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von der gesammtheit der pflichtigen eines ortes können abgelöst werden ... ein sechzehnfachen betrag ... heerd- oder rauchpfund1836 Reyscher,Ges. XV 2 S. 1286