Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herdsteuer

Herdsteuer

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I allgemein
II insbesondere steirische von 1708 an ausgeschriebene Steuer von Wohnungen
  • die herdsteuer solle von den burgern und inwohnern nach proportion dero vermögen eingenomben werden
    1710 Unger,SteirWsch. 342
  • Mensi/ForschSteierm. IX 29