Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hereinfechsen

hereinfechsen

einheimsen
  • es ist ... beschlossen, das ain jeder burgerssohn oder tochter ..., alle seine weingartten ... hereinfechsznen und unter gemaines markhts freyheitten zu verkaufen befuegt
    1640 MHungJurHist. V 2 S. 193