Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenanschlag
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(Herrder)
1Herre
2Herre
herreichen
herreiten
herren
Herrenacker
Herrenalpe
Herrenamt
Herrenanforderung
Herrenanschlag
Bemessungsgrundlage für die Landsteuer in einigen österreichischen Ländern
- [jeder Gültenbesitzer hat eidesstattlich anzusagen, wie viel] sein nutz und gült nach herrenanschlag im lande Steier [beträgt]1495 ForschSteierm. VII 60
- herrenanschlag1542 ÖstStWB.2 II 42
- steirischer und kärntnischer herrenanschlag1638 ÖW. X 251Faksimile (ca. 44 KB)
- wann einer 100 phundt nach hernanschlag im land einkhumbens hat, so mag erß so guedt alß 400 gulden jerlichen genießenoJ. Unger,SteirWsch. 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"