Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenbank

Herrenbank

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I obrigkeitliche Fleischbank
  • herrenbank 
    oJ. SchweizId. IV 1385
II bei ständischen Körpern der Platz der Herren und diese selbst
vgl. Bank (IV)
  • haubtcommissiones, welche aus dem gremio oder pleno camerae ... von der herrenbank zu bestellen ... sein
    1714 Fellner-Kretschmayr III 64
  • das collegium bestehet in 3 bäncken, deren die erstere in der herren-, die andere in der ritter-, die 3. in der gelehrtenbanck bestehet
    1741 CDSiles. 27 S. 354 [königliches Oberamt]
unter Ausschluss der Schreibform(en):