Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenfeuer

Herrenfeuer

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gräfllich mansfeldische, nur auf kurze Zeit in Verpachtung gegebene Hüttenwerke
  • zweierlei feuer ... ein teil herrenfeuer, die andern erbfeuer, die den hüttenmeistern ... erblich verlichen
    1536 MansfeldBergbUB. 276
unter Ausschluss der Schreibform(en):