Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenjagen

Herrenjagen

Jagd, wie sie Herren zukommt
  • das sog. herrenjagen soll dem stadtrat ... freistehen
    1760 ZGO.2 12 (1897) 725
  • SchwäbWB. III 1491
unter Ausschluss der Schreibform(en):