Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenkasten

Herrenkasten

von einem Herrn gehaltener Getreidekasten 
  • daß die koͤrner ... sowohl auff denen offentlichen wochen-maͤrckten, als auff denen privat herrn-kaͤsten ... nicht auffgekaufft
    1698 CAustr. I 438 [oder etwa Privatherrenkasten zu lesen?]