Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrenpflicht

Herrenpflicht

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Pflicht gegenüber dem Herrn 
  • kann ich aber dem herrn im übrigen außerhalb der herrn-pflichten in etwas bedient sein
    DWB. IV 2 Sp. 1141