Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herrschaftstrafe

Herrschaftstrafe

von einer Herrschaft (III) verhängte Strafe
  • die ... so über zehen jahr [sollen wegen Gotteslästerung gestraft werden] um 10 schill. pf. gnäd. herrschaft-straff 
    1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 324
  • welcher ... dem richter verachtet ..., der solle ... mit größerer herrschaftsstraf abgestraffet werden
    1680 ÖW. VI 170
  • strafe ein gulden für jeden fall außer der herrschaftsstraf 
    1716 TrierArch. ErgH. 8 (1907) 56
  • wer darwider handlet, solle ... nicht allein die erkäntliche dorfstraf sondern auch die herrschaftstraf mörklich empfinten
    1717 ÖW. X 211
  • 1780 MittHohenzollern 39/41 (1905/08) 76