Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hertratte
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(Herstuhlung)
(Hertelähmde)
Hertergroschen
hertom
Hertratte
Wechsel, durch den der Bezahler einer Wechselsumme den Gegenwert dafür einzieht
vgl.
Herwechsel
- es geschicht auch ..., daß ein freund dem andern zu gefallen seines correspondenten auf a parte conto betraßiret, damit er selbigen ... bis auf die zeit, da die her-tratten müssen vergnüget werden, douceur erweisen möge1742 Siegel,CJCamb. II 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)