Heuerleute

I Mietsleute allgemein
II "Mietsleute, die ein Haus nebst Kohlhof zur Miete haben und bei einem Gutsherrn oder Hufner Tagelöhnerdienste tun" Kock,Schwansen 261
III Dienstboten
  • der ... zum abzug der alten und zum antritt der neuen heuerleuten bishero üblich gewesener ... terminus
    1700 UpstalsbBl. 3 (1913/14) 20