Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heuwasserungsbesoldung

Heuwasserungsbesoldung

Besoldung der Wiesenbewässerer
  • er [der die Wiesen zu wässern hat] ist auch schuldig, den pofl in der hei-wasserungsbesoldung ohne ferere ergötzlichkeit zu wassern
    1607 Tirol/ÖW. IV 266