Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenführer

Hexenführer


I Anführer, Oberster der Hexenzunft beim Hexensabbat oder Hexentanz 
II wie Hexenfavorit 
  • daß der rosenkreutzige hexen-fuͤhrer [Joh. Seifert, ein Übersetzer von Spees "Cautio Criminalis"] ... wuͤrdig were / daß er nebenst den hexen dem hencker vbergeben wuͤrde
    1647 Rimphof,DrachKö. 500
unter Ausschluss der Schreibform(en):