Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexenplätzlein

Hexenplätzlein

Tanzplatz der Hexen (SchweizId. V 259), hier übertragen auf die Richtstätte von Hexen
  • "den 12. Herbstm. ... wurden drei Schwestern ... auf dem sogenannten hexenplätzlein außerhalb der Stadt verbrannt" 
    1737 Zug/Geschfrd. der 5 Orte 15 (1859) 237