Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hexensache

Hexensache


I eine Hexe betreffende Angelegenheit, insbesondere ein Strafverfahren gegen eine Hexe
  • dann in hechssen sachen seind diß [Lügen und Widersprüche beim Verhör] ... starcke anzeigungen
    1591 Fischart,Daem. 230
  • daß die ... oberkeit ... in ... hexen sachen / nicht ohn / vber / vnd wider jhr ampt thaͤte
    1613 Praetorius,Zauberei Vorrede
  • was die hexen-sachen betrifft, sind wir [Herzog von Mecklenburg] jederzeit der meynung gewesen, das brennen einstellen zu lassen
    1688 MecklEinzeldarst. VI 36
  • dergleichen [Bestätigung des Urteils durch den König] muss auch in hexen-sachen ... geschehen
    1717 BrandenbKrimO. Rep. X § 9
  • der wahn ... von ... hexensachen ist ... zur ungebühr übertrieben worden
    1766 Maria Theresia/SchrMährSchles. 12 (1859) 379
II von einer Hexe zu zauberischen Zwecken verwendete Sache
  • gleich wie es auch ... mit erfundenen hexen-sachen, als büchern, töpffen, spiegeln, kräutern ... zuhalten
    1707 SudetenHGO. Art. 5 § 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):