Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilaribrot

Hilaribrot

zufolge einer Stiftung am Vorabend des Hilariustags (13. Januar) verteilt
  • "alle Jahre am 12. Jänner ... bekam jeder Einwohner ... ein Hilaribrot, einen 20 Lot wiegenden weißen Wecken"
    SchwäbWB. III 1582