Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilfsländerei

Hilfsländerei

  • man hat den hiesigen einsassen dadurch aufzuhelfen versucht, daß man den einzelnen gemeinen so genannte scheffelplaͤtze als huͤlfslaͤndereien aus den koͤniglichen forsten gegeben hat, welche sie aber in gemeinheit nutzen
    1808 Krug,StaatswPreuß. 194