Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilfsprozeß
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hilflich
(Hilflohn)
hilflos
Hilfsmittel
Hilfsmittelsperson
Hilfspfründe
Hilfspolizeibeamte
Hilfspriester
Hilfspriesterstelle
Hilfsprozeß
I
gerichtliches Verfahren in Fällen, wo ohne gerichtliches Urteil 1Hilfe (VIII) gewährt (vollstreckt) werden soll (besonders Wechselprozeß)
vgl.
Hilfsabschied
- soll ... verordnet werden, was den rechten und diesem hülffsprozeß gemäß ist1696 CCMagdeb. II 166
II
(auf Urteil beruhendes) ordentliches Zwangsvollstreckungsverfahren
- ein halber gulden dem landknecht, bey dem gantzen hülff-proceß1612 CAug. I 1353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hülffs-proceß, hat in allen obligationen, so keine wechsel-briefe sind, statt1742 Siegel,CJCamb. II Reg.