Himmelfall
Himmelfall
(unerwarteter) Erbfall an entfernteVerwandte
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so aber von besagten personen [Bruder, Schwester, Vorkinder] etwa ein oder andere ohnverheirath oder ohnabgefunden annoch übrig, solchen falls hat selbe zu dem erbe das anrecht sich zuzumaßen, und wird sothaner casus vulgo ein himmelfall genannt1757 DelbrückLR. 238 Volltext
- GrRA.⁴ I 658 Faksimile
- Westfalen/GrW. III 102 Faksimile