hinausführen
hinausführen
I
(eine Sache unerlaubt) aus einem Bezirk bringen
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St.P. ... ist ... vmb das er auff der obmet ... nach seinem hinauszug ... ainen paumb abgeschlagen vnd ... hinaus ... gefuͤert ... gestrafft 4 schl.pf.1549 Peetz,VwStud. 358 Faksimile
II
überhaupt (von Sachen) ausführen (I 2 a)
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wer ... unschlitt, smaltz oder smer hin us fůrt ... git ie der zentner 4 dum 1371 ZürichStB. I 222 Faksimile
III
zum Strafvollzug (Hinrichtung oder Stadtverweisung) aus dem Ort
bdv.:
hinausleiten
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nam der nachrichter an das seil F. ... fürt in hinaus für das tor an die stat, dran man die armen leut um ir missetat richt1517 Teuerdank 110, 1
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durch den stockwart dem volk auf dem lasterstein vorgestellt, sodan zu dem Schwabentor hinaus geführt1730 Schindler,VerbrFreib. 278
IV
übertragen. Im Rechtsstreit einen Beweis für etwas führen
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so ... einer die injurien auff einen verstorbenen zoͤge, sol er auch selbst fuͤr ihn antworten, und die injuriam hinaus fuͤhrenBöhmStR. 1614 Q 24 Faksimile (Abschnittsbeginn)
- DWB. IV 2 Sp. 1393 Faksimile