Hinausgebung

Übergabe, Auslieferung (vom Standpunkt des Gebenden)
insbesondere Rückgabe
  • ein solcher aber so sich wider die burgerliche pflicht verhaltet, mit hinausgebung seines burgergroschen vor infam solle erklärt ... werden
    1788 ÖW. VI 285 Anm. Faksimile